Die Europäische Medizinprodukteverordnung
(Medical Device Regulation, MDR)

Mit dem Ziel, die Qualität von Medizinprodukten zu verbessern und die Patientensicherheit zu erhöhen, wurde die europäische Gesetzgebung für Medizinprodukte umfassend revidiert. Das Ergebnis, die Verordnung (EU) 2017/745 des Europäischen Parlaments und des Rates über Medizinprodukte (MDR), trat am 25. Mai 2017 in Kraft. Bis zum Ende des Jahres 2023 wurde die MDR zweimal revidiert.

Das erste Mal geschah dies im Jahr 2020 aufgrund des Auftretens von COVID-19 und der damit verbundenen Herausforderungen an das Gesundheitswesen. Weitere Informationen zur ersten Änderung der MDR finden Sie hier.

Im Jahr 2023 wurde die zweite Änderung der MDR initiiert. Um mögliche Engpässe in der Verfügbarkeit von Medizinprodukten in der EU zu vermeiden, wurde die Übergangsfrist verlängert, nach der Medizinprodukte der MDR entsprechen müssen. Außerdem wurde die Abverkaufsfrist für Produkte, welche der EU-Medizinprodukte-Richtlinie (MDD, 93/42/EWG) entsprechen, abgeschafft.

Weitere Informationen zur zweiten Änderung der MDR finden Sie hier.

Die Änderungen infolge der neuen MDR
Ein Großteil der MDR-Anforderungen auf die Entwicklung und das Inverkehrbringen von Medizinprodukten verpflichtet Hersteller, Prozesse zu reflektieren und eine noch umfassendere Produktdokumentation sicherzustellen.
Nichtsdestotrotz nimmt die neue Verordnung die Akteure der gesamten Lieferkette, vom Hersteller bis zum Kunden, in die Verantwortung und benennt auch erstmals konkrete Verpflichtungen für Importeure und Händler.
Unter anderem seien dabei folgende Neuerungen genannt, die der Patientensicherheit zugutekommen:


  • Eindeutige Identifikation
    Um die Transparenz zu erhöhen und die Rückverfolgbarkeit sowie den Rückruf von Produkten mit Sicherheitsrisiko zu vereinfachen, wird ein neues System mit einmaligen Produktnummern eingeführt: die Unique Device Identification (UDI). Weiterführende Informationen zum jeweiligen Produkt, wie Hersteller oder Risikoklasse, können in der zentralen Europäischen Datenbank für Medizinprodukte (EUDAMED) nachgeschlagen werden.
  • Fokus Marktüberwachung
    Ein besonderes Augenmerk legt die neue Verordnung auf die Sicherheit von Produkten nach dem Inverkehrbringen. So tragen unangekündigte Audits und Stichprobenprüfungen durch die Benannten Stellen zur Produktqualität ebenso bei wie die vom Hersteller periodisch zu erfassenden Berichte über die Leistung und Sicherheit der Produkte und die deutliche Kürzung der Meldefrist von schwerwiegenden Vorkommnissen von 30 auf 15 Tage.

Frequently Asked Questions (FAQ)

Die derzeit gültige Medizinprodukterichtlinie 93/42/EWG sowie die Richtlinie über aktive implantierbare medizinische Geräte 90/385/EWG bedurften einer grundsätzlichen Revision um weiterhin ein hohes Maß an Patienten- und Anwendersicherheit sicherzustellen. Medienwirksame Vorfälle, wie zum Beispiel der PIP-Skandal, sollen durch strengere Produktanforderungen, erhöhte Transparenz und unangekündigte Audits vermieden werden.

Die Medizinprodukteverordnung definiert die Anforderungen an Medizinprodukte gemäß Artikel 2(1) der MDR und die dazugehörigen Wirtschaftsakteure. Im Gegensatz zur Medizinproduktedirektive ist die Verordnung ein verbindlicher Rechtsakt des Europäischen Parlaments, der nationale Gesetzgebung bei Inkrafttreten ersetzt.

Jedem Produkt wird eine eindeutige Identifikationsnummer mit codierten Produktinformationen zugeteilt, die über einen entsprechenden Barcode ausgelesen werden können. Sie besteht aus statischen Informationen, wie Hersteller und Materialnummer und dynamischen Informationen, wie das Verfallsdatum oder die Seriennummer.

Die Benannte Stelle bezeichnet eine Konformitätsbewertungsstelle, die gemäß der MDR benannt wurde und die Einhaltung dieser überprüft.

Unter der neuen Verordnung müssen Medizinprodukte auch als solches ausgewiesen werden, was durch beispielsweise durch folgendes Symbol auf dem Etikett umgesetzt werden kann:

Spätestens ab dem 31. Dezember 2028 dürfen nur noch Medizinprodukte, die der MDR entsprechen, auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden.

Olympus verfolgt streng den Status der Designation der Benannten Stellen, um bei Bedarf Risikominderungsmaßnahmen zu definieren, die eine kontinuierliche Produktverfügbarkeit sicherstellen. Wir freuen uns, dass alle für Olympus zuständigen Benannten Stellen bereits designiert wurden und somit auf die MDR vorbereitet sind:

  • 0344 DEKRA Netherlands
  • 0086 BSI United Kingdom
  • 2797 BSI Netherlands
  • 0197 TÜV Rheinland
  • 0050 NSAI

Olympus hat bereits früh ein Projektteam aus Experten zusammengestellt, die die MDR-Konformität aller Produkte innerhalb der gesetzlichen Fristen sicherstellen soll. Olympus informiert Kunden frühzeitig über etwaige Änderungen des derzeitigen Produktportfolios, wie Abkündigungen aktueller Produkte oder die Einführung neuer Produkte, proaktiv und mit genügend Vorlaufzeit. Alternative Lösungen, sofern notwendig, werden entwickelt und angeboten.

Olympus stellt die kontinuierliche Lieferung aller als relevant für unsere Kunden identifizierten Produkte sicher.

Einige Produkte werden im Rahmen der MDR unter Umständen neu als implantierbare Medizinprodukte kategorisiert. Der Implantatausweis wird gemeinsam mit dem jeweiligen Produkt zur Verfügung gestellt, sobald die Übereinstimmung mit der MDR festgestellt wurde. Auf dem Implantatausweis werden folgende Informationen vermerkt:
1. Produktname;
2. Produkttyp;
3. Seriennummer oder, sofern zutreffend, Los- oder Chargennummer;
4. Einmalige Produktkennung (UDI); UDI im AIDC4-Format und UDI-DI im HRI5-Format;
5. Name und Anschrift des Medizinproduktherstellers;
6. Website des Medizinproduktherstellers.

Zusätzlich stehen der Gesundheitseinrichtung oder dem Gesundheitsdienstleister folgende freie Felder zur Verfügung, in die Implantationsdaten einzutragen sind:
1. Name des Patienten oder der Patienten-ID;
2. Name und Anschrift der Gesundheitseinrichtung, in der die Implantation durchgeführt wurde;
3. Datum der Implantation.

Die Dateneingabe in EUDAMED wird verpflichtend, wenn EUDAMED in vollem Umfang nutzbar ist. Bis zu diesem Zeitpunkt werden verschiedene Module zur freiwilligen Nutzung veröffentlicht:

Die Struktur von EUDAMED gliedert sich in sechs untereinander verknüpfte Module:

  • Akteursregistrierung (veröffentlicht)
  • UDI/Produktregistrierung (veröffentlicht)
  • Benannte Stellen und Zertifikate (veröffentlicht)
  • Klinische Untersuchungen und Leistungsstudien (noch nicht veröffentlicht)
  • Kontrolle und Marktüberwachung nach dem Inverkehrbringen (noch nicht veröffentlicht)
  • Marktüberwachung (noch nicht veröffentlicht)

Die aktuelle Version der Gebrauchsanweisung finden Sie hier

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